Anhängelasten
Anhänger dürfen nur mitgeführt werden, wenn die Anhängelast im Fahrzeugausweis vermerkt ist.
Die Anhängevorrichtung muss durch das Strassenverkehrsamt oder von einer für Selbstabnahme berechtigten Garage geprüft sein. Aufgrund der Garantie des Fahrzeugherstellers und der Prüfung wird die Anhängelast im Fahrzeugausweis eingetragen.