Auspuffanlage
Änderungen an Motorwagen, die das Abgas- oder das Geräuschverhalten beeinflussen, sind melde- und prüfungspflichtig.
Abgas-/ Geräuschänderung
Es ist nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften eingehalten sind. Wir empfehlen Ihnen, sich vorher über die entstehenden Kosten zu informieren. Zugelassene Änderungen werden, mit Ausnahme bei einer vorliegenden Lieferantenbestätigung für Ersatzschalldämpfer, im Fahrzeugausweis vermerkt.
Schalldämpfer und Katalysatoren
Bei Austausch-Schalldämpfern und -Katalysatoren, die nicht der typengenehmigten Ausführung entsprechen, richtet sich das Vorgehen gemäss asa Merkblatt.