Fahrwerk
Fahrwerksänderung / Tieferlegung
Technische Änderungen an Motorwagen, welche einen Einfluss auf die Fahrzeughöhe haben, sind melde- und prüfpflichtig. Bei Tieferlegung bis max. 40 mm genügt zur Prüfung die Eignungserklärung des Teileherstellers.
Bei Tieferlegung über 40 mm ist die Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder die Bestätigung des Dynamic Test Centers (DTC) oder Prüf- und Ingenieurzentrum FAKT erforderlich
Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.