Chauffeurzulassungsverordnung
Die Europäische Union hat eine Richtlinie erlassen, die verlangt, dass Fahrerinnen und Fahrer im Personen- und Güterverkehr einen Fähigkeitsausweis erwerben.
Zusatzausweis für Fahrten nach der Chauffeurzulassungsverordnung
Der Bundesrat hat am 15. Juni 2007 beschlossen, diese Richtlinie in das CH-Recht zu übernehmen.
Er hat deshalb die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse, die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV), verabschiedet.
Sofern Sie also mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen wollen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV (Art.3, siehe unten) fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Schriftliche Theorieprüfung CZV + ePrüfungen
Die schriftliche Theorieprüfung CZV kann erst nach der normalen Zusatztheorieprüfung im Strassenverkehrsamt absolviert werden. Für die Anmeldung senden Sie uns das „Gesuchsformular Lernfahrausweis“, ohne Sehtest und Passfoto. Auf dem Gesuchsformular muss die Kategorie CZV95 angekreuzt werden. Anschliessend erhalten Sie das Anmeldeformular.
Für die Vorbereitung wenden Sie sich an Ihre Fahrschule.
Mündliche Theorieprüfung CZV und Allgemeiner Teil Praxis (praktische Prüfung) CZV
Nach den bestandenen theoretischen Führerprüfungen absolvieren Sie bei einem Kursanbieter die oben erwähnten CZV Prüfungen.
Art. 3 CZV: Keinen Fähigkeitsausweis benötigen Führer und Führerinnen von Motorfahrzeugen
- die zu Personen- oder Gütertransporten für private Zwecke verwendet werden
- mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- die vom Militär, der Polizei, der Feuerwehr, der Zollverwaltung, vom Zivilschutz oder im Auftrag dieser Stellen verwendet werden
- mit denen zum Zwecke der technischen Entwicklung oder bei Reparatur oder Wartungsarbeiten Probe- oder Überführungsfahrten durchgeführt werden
- die neu oder umgebaut noch nicht in Verkehr stehen
- die in Notfällen oder für Rettungsmassnahmen eingesetzt werden
- die auf Lern-, Übungs- oder Prüfungsfahrten, auf der Fahrt zur amtlichen Fahrzeugprüfung oder im Rahmen der amtlichen Fahrzeugprüfung eingesetzt werden
- zum Transport von Material oder Ausrüstung, die der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt einer Woche höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt
- die ausschliesslich im werkinternen Verkehr eingesetzt werden und auf öffentlichen Strassen nur mit behördlicher Bewilligung benützt werden dürfen
Bestellung des Fähigkeitsausweises
Seit 1. September 2009 können alle Führerausweisinhaber/innen der Kategorien C, C1, D oder D1 den Fähigkeitsausweis über die Webseite cambus.ch mittels einer einfachen Applikation online bestellen und bezahlen. Bedingung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin den Führerausweis im Kreditkartenformat besitzt, eine gültige E-Mail-Adresse vorhanden ist sowie über eine gültige VISA- Master- oder Postcard verfügt.
Die Kosten für die Ausstellung des Fähigkeitsausweises betragen Fr. 20.- und werden über die Kreditkarte oder die Postcard abgebucht.
Für die Ausstellung des Fähigkeitsausweises ist das Strassenverkehrsamt nicht zuständig!
Duplikat Fähigkeitsausweis
Wenn der Fähigkeitsausweis neu ausgestellt werden muss (Verlust, Defekt, etc.), kann auf cambus.ch ein neuer Fähigkeitsausweis bestellt werden
Duplikat Führerausweis
Wenn der Führerausweis im Kreditkartenformat neu ausgestellt werden muss (Verlust, Defekt, neue Führerausweiskategorien, Eintrag oder Löschung von Auflagen, etc.) muss auf camubs.ch zwingend ein neuer Fähigkeitsausweis bestellt werden.