Praktische Prüfung
Termine können Sie oder ihr Fahrlehrer ausschliesslich online vereinbaren. Telefonische oder schriftliche Anmeldungen sind nicht möglich. Für die praktische Führerprüfung wird für jede Kategorie das entsprechende Prüfungsfahrzeug verlangt, welches im verkehrstauglichen Zustand und mit einem L ausgerüstet sein muss. An die Prüfung ist der Lernfahrausweis und der Fahrzeugausweis für das Prüfungsfahrzeug (beide im Original) mitzubringen. Das Strassenverkehrsamt stellt keine Fahrzeuge für eine Prüfung zur Verfügung.
Nicht bestandene Führerprüfung
Wer die praktische Führerprüfung nicht besteht, kann sie max. 3x wiederholen. Das Ablegen einer dritten Prüfung ist aber nur möglich, wenn die Prüfungsreife durch eine Fahrschule bestätigt wurde. Zu einer vierten praktischen Prüfung kann man nur antreten, wenn ein positiver Fahreignungstest absolviert wurde. Fällt der Test negativ aus, erlischt die Gültigkeit des Lernfahrausweises sofort. Wird die Führerprüfung viermal nicht bestanden oder ist der Fahreignungstest nach der dritten Prüfung negativ ausgefallen, so kann eine weitere Prüfung nur aufgrund eines positiven verkehrspsychologischen Gutachtens absolviert werden.
Wenn Sie den Führerausweis der Kategorien C1 oder C besitzen und während mindestens einem Jahr eine klaglose Fahrpraxis (mindestens Kategorie B) aufweisen und 21 Jahre alt sind, erhalten Sie die Kategorie D1 auf Gesuch hin prüfungsfrei.