Qualitätssicherung bei periodischen Fahreignungsabklärungen
Bei den Ärztinnen und Ärzten gibt es gesamtschweizerisch ein sogenanntes Stufensystem, wobei nicht zwischen Hausarzt und Amtsarzt unterschieden wird.
Massgebend ist einzig und allein, ob sich eine Ärztin oder ein Arzt für diese Aufgabe der Fahreignungsabklärung aus- und weitergebildet hat. Ärztinnen und Ärzte der Stufe 1 dürfen beispielsweise Personen ab dem vollendeten 75. Altersjahr kontrollieren. Für Personen, welche im Besitz einer höheren Kategorie sind, benötigt es eine Kontrolluntersuchung bei Ärztinnen und Ärzte der Stufe 2. Weitere Informationen zur notwendigen verkehrsmedizinischen Fortbildung sind auf der Homepage www.medtraffic.ch vorhanden.
emedko für die Ärzteschaft
Bewerberinnen und Bewerber für Lernfahrausweise der Kategorien C, C1, D sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport, Inhaber von höheren Führer- und Schiffsführer-Ausweiskategorien sowie Personen, welche das 75. Lebensjahr überschritten haben, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, sich regelmässigen ärztlichen Kontrollen zu unterziehen. Diese Aufgebote erfolgen im Kanton Aargau durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau. Für die periodischen Kontrolluntersuchungen steht den Ärztinnen und Ärzten im Kanton Aargau die elektronische Applikation „emedko“ zur Verfügung. Bei der Anwendung von emedko ist auf dem Aufgebot an die zu untersuchenden Person ein emedko-Zugangscode enthalten, mit welchem sich die Ärztin oder der Arzt in den elektronischen Geschäftsfall der Kundin oder des Kunden einloggen kann. Nach dem Einloggen werden der Kontrollärztin respektive dem Kontrollarzt auch gleich die bisher für die zu untersuchende Person geltenden medizinischen Führerausweis-Auflagen angezeigt. Ein weiterer Vorteil von emdeko ist zudem, dass das entsprechende ärztliche Formular direkt auf der emedko-Plattform online ausgefüllt und umgehend elektronisch an das Strassenverkehrsamt zur Weiterbearbeitung übermittelt werden kann. Durch die Übermittlung des ärztlichen Formulars über die HIN-Plattform (Health Info Net) der Schweizerischen Ärzteschaft sind dabei die hohen Datenschutzanforderungen jederzeit gewährleistet.
emedko für das Strassenverkehrsamt
Das durch die Ärztin oder den Arzt freigegebene ärztliche Formular gelangt somit umgehend in elektronischer Form an das Strassenverkehrsamt. Durch die in emedko eingebauten Plausibilisierungen können die elektronisch eingereichten Berichte bereits durch die emedko-Applikation durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes kontrolliert und weiterverarbeitet werden.
Zudem sind durch die Plausibilisierung sowie die elektronische Übermittlung weniger Rückfragen nötig und falls solche auftreten, können diese direkt online gestellt und vom entsprechenden Arzt elektronisch beantwortet werden.
Vorteile von emedko
Aufgrund der plausibilisierten emedko-Applikation und der raschen und kostengünstigen elektronischen Übermittlungsmöglichkeit der entsprechenden Untersuchungsunterlagen können nicht nur die Anzahl Rückfragen minimiert, sondern auch die Dauer des Untersuchungsverfahrens verkürzt werden – dies zu Gunsten sämtlicher involvierter Institutionen und Personen. Dabei ist jederzeit der Datenschutz gewährt.