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Körperbehinderung

Zollrückerstattungen für Invalidenfahrzeuge

Personen mit Körperbehinderung, die auf eigene Kosten ein Fahrzeug erworben haben, wird auf schriftliches Gesuch hin der Zoll zurückerstattet.

Die Zoll-Befreiung wird innerhalb von sechs Jahren nur einmal gewährt. Die Rückerstattung des Zolls für neue Fahrzeuge wird gewährt, falls dieser von den invaliden Personen selber im Zollgebiet erbracht oder im Inland bezogen wurde. Für gebrauchte Fahrzeuge wird sie gewährt, sofern die Veranlagungsverfügung (Original Einfuhrquittung) vorgelegt werden kann.