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Parkkarte für gebehinderte Personen beantragen

Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens sechs Monaten eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 300 m bzw. mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich ist. Hierbei handelt es sich um Gehbehinderungen deren Ursache im Bewegungsapparat der Beine (direkte Gehbehinderung) wie auch im Atem- und Kreislaufsystem (indirekte Gehbehinderung) liegen können.

Gesuch Parkkarte für Personen mit Gehbehinderung

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Definition der Gehbehinderung

Die Art der Gehbehinderung ist mit einem ärztlichen Attest zu bescheinigen. Die Behörde kann zusätzlich ein ärztliches Zeugnis eines Vertrauensarztes verlangen.

Einsatz der Parkkarte

Die Parkierungserleichterungen gelten nur soweit, als in der zumutbaren Gehdistanz des Abstellplatzes keine freien, zur zeitlich unbeschränkten allgemeinen Benützung offen stehenden Parkflächen zur Verfügung stehen, auch wenn diese gebührenpflichtig sind. Auf die Bedürfnisse des Güterumschlages ist bei Inanspruchnahme der Erleichterungen Rücksicht zu nehmen (vgl. das ausführliche Merkblatt).

Die Verwendung der Parkkarte ist nur im Rahmen der tatsächlichen Beförderung von gehbehinderten Personen erlaubt.

Ablauf

Die Parkkarte wird auf die gehbehinderte Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar

Für gehbehinderte Personen:

Das Gesuch ist schriftlich einzureichen. Das Gesuch, welches Sie an das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau richten, bedarf zwingend der ärztlichen Bescheinigung, die von einem für die jeweiligen Kategorien zur verkehrsmedizinischen Untersuchung berechtigten Arzt erstellt wurde (vgl. Rückseite des Gesuchsformulars). Für die Verlängerung der Bewilligung ist erneut ein Gesuch zu stellen.

Für Organisationen:

Das Gesuch ist schriftlich mit dem Nachweis des häufigen/regelmässigen Transports erheblich gehbehinderter Personen einzureichen. Die Parkkarte wird auf ein Kontrollschild ausgestellt. Eine Verlängerung der Bewilligung erfordert ein neues Gesuch.

Fristen und Termine

Gültigkeit der Parkkarte

Sie gilt nur für Selbstfahrten gehbehinderter Personen oder während der Dauer des Transports und der Begleitung derselben.

Die Parkkarte ist befristet. Sie gilt in der Regel für ein Jahr. Bei Personen mit schwerer Behinderung und gleichbleibenden Beschwerdebild kann davon abgewichen werden (Maximaldauer 5 Jahre). Sie wird auf Gesuch hin verlängert. Bei temporärer Behinderung ist dem Gesuch ein Arztzeugnis beizulegen, welches nicht älter als vier Wochen ist. Die minimale Anspruchsberechtigung beträgt 6 Monate.

Kosten

Eine Parkkarte ist kostenlos

Formulare & Online-Dienstleistungen

Gesuch Parkkarte für Personen mit Gehbehinderung

Merkblatt Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen (PDF, 246 KB)

Gesuch Parkkarte für Personen mit Gehbehinderung

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