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Verkehrsmedizin

Kontrolluntersuchungen ab 75

Heraufsetzung der Altersgrenze von periodischen Kontrolluntersuchungen von Senioren von bisher 70 auf neu 75 Jahre

Der Bundesrat hat am 15. Juni 2018 beschlossen, die Heraufsetzung der Altersgrenze von periodischen Kontrolluntersuchungen von Seniorinnen und Senioren von bisher 70 auf neu 75 Jahre (Initiative Reimann) per 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.

In Ermangelung von Übergangsbestimmungen des Bundesrates gilt bis am 31. Dezember 2018 das bisherige Recht. Das heisst, dass unter anderen alle Betroffenen, welche bis und mit am 31. Dezember 2018 das 70. Altersjahr erreichen, noch zur Kontrolluntersuchung aufgeboten werden.
Sinngemäss gilt dies auch für Personen (70. - 74. Altersjahr), die im Intervall nach altem Recht stehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.