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Strassenverkehr

Unsere Netiquette (Verhaltensregeln)

Willkommen beim Strassenverkehrsamt! Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen zu Themen rund um die Verkehrssicherheit. Sie finden unsere offiziellen Auftritte auf mehreren Social Media Kanälen. Ihre Meinung und Ihre Beiträge sind sehr willkommen!

Wozu eine Netiquette? Netiquette setzt sich aus den beiden Wörtern «Net» (Netz, Internet) und «Etiquette» (Verhaltensregeln im Umgang miteinander) zusammen und steht für die Richtlinien, die man beachten sollte, wenn man im Internet miteinander kommuniziert. Da uns ein respektvoller, gegenseitiger Umgang miteinander sehr wichtig ist, bitten wir Sie darum, unsere Netiquette einzuhalten. Dies gehört auch dazu, wenn Sie uns ein kritisches Feedback hinterlassen. Konstruktive Kritik nehmen wir gern auf und wir sind bemüht, Ihnen weiterzuhelfen, wenn Sie Fragen haben. Beiträge, die pauschal und verletzend sind, sind unfair und helfen weder Ihnen noch uns weiter.

Gewisse Inhalte auf unseren Social Media Plattformen werden wir nicht tolerieren und gegebenenfalls ohne Vorwarnung löschen:

  • Inhalte, die anstössig, obszön, diskriminierend, pornographisch oder rassistisch sind.
  • Inhalte, die beleidigend, Dritte herabsetzend, irreführend, persönlich angreifend, bedrohend, zu Gewalt auffordernd oder gesetzeswidrig sind.
  • Inhalte, die gegen die Rechte Dritter (inkl. deren Urheber- und ihre Persönlichkeitsrechte) verstossen.
  • Inhalte, die kommerzielle oder politische Werbung enthalten.
  • Inhalte oder Aktionen, die den einwandfreien Betrieb unserer Social Media-Auftritte beeinträchtigen, sowie Files oder Links, die schädliche Viren oder Ähnliches enthalten.
  • Persönliche Daten von Ihnen oder anderen Personen, die eine Verletzung des Datenschutzes bedeuten.
  • Mehrfach gesendete Kommentare mit gleichem Inhalt (Spam).
  • Inhalte, die keinen Bezug zum jeweiligen Thema haben.

Bitte laden Sie nur Inhalte hoch, für die Sie die erforderlichen Rechte (z.B. Urheberrechte) besitzen.

Ergänzend zu diesen Regeln gelten die Gemeinschaftsstandards von Meta / Facebook Facebook-Gemeinschaftsstandards | Transparency Center (fb.com)

Grundsätzlich haben wir das Recht zu entscheiden, wer auf unseren Kanälen mitdiskutieren darf. Wenn Sie also gegen die obengenannten Regeln verstossen, können wir Sie blockieren, ohne eine weitere Erklärung dazu anzugeben.

User Generated Content (UGC)

Es steht Ihnen frei, sich an den Social Media-Angeboten vom Strassenverkehrsamt Aargau aktiv zu beteiligen und eigene Inhalte (Videos, Audios, Bilder etc.) an das Strassenverkehrsamt Aargau zu übermitteln (sogenannten User Generated Content). UGC-Angebote beim Strassenverkehrsamt Aargau sind unter anderem Wettbewerbe, Quiz, Umfragen, Formulare für Kontakt oder zur Übermittlung von Bildern und Videos.

Bitte denken Sie immer daran, dass Ihre Beiträge auf unseren Kanälen öffentlich sind. Mit dem Kommentieren geben Sie uns Ihre Einwilligung, Kommentare, Bilder oder Videos, die unter Ihrem Benutzernamen gepostet wurden, weiter zu verwenden. Im rechtlich verbindlichen Klartext bedeutet dies:

Verantwortlichkeiten der Nutzer

Sie verpflichten sich insbesondere, keine Inhalte zu publizieren, die gegen die geltende schweizerische Rechtsordnung verstossen und/oder Rechte Dritter (einschliesslich deren Persönlichkeitsrechte) verletzen.

Als Nutzer sind Sie für alle von Ihnen veröffentlichten Inhalte selber verantwortlich. Das StVA kontrolliert die UGC-Inhalte nicht systematisch.

Rechteübertragung

Wenn Sie Inhalte (Videos, Audios, Bilder, Kommentare etc.) an das Strassenverkehrsamt Aargau übermitteln, räumen Sie uns zeitlich, sachlich und örtlich uneingeschränkt Rechte ein. Diese Rechtseinräumung erfolgt für die Onlinenutzung auf unserer Webseite sowie auf den Social-Media-Kanälen vom Strassenverkehrsamt Aargau (Facebook, Instagram, YouTube usw.).

Mit der Nutzung versichern Sie, dass Sie gegenüber Miturhebern, Protagonisten und weiteren Mitwirkenden berechtigt sind, die Inhalte (Videos, Audios oder Bilder etc.) aufzuschalten, und dass Sie über das Einverständnis sämtlicher erkennbaren Personen zu den hier beschriebenen Zwecken verfügen.

Als Nutzer stellen Sie das Strassenverkehrsamt Aargau von allen Ansprüchen Dritter (inkl. Rechtsverteidigungskosten) frei, die aufgrund der Nutzung der UGC-Inhalte durch das StvA gegenüber dem StVA erhoben werden können. Diese Freistellung erfolgt sachlich, örtlich und zeitlich unbeschränkt.