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Strassenverkehr

Neues Verkehrssteuergesetz ab 1.1.2026

Zustimmung des Grossen Rats in der zweiten Beratung

Neues Verkehrssteuergesetz ab 1.1.2026

Der Grosse Rat hat dem neuen Verkehrssteuergesetz in der 2. Beratung mit 113 zu 20 Stimmen zugestimmt. Ein Rückweisungsantrag wurde mit 94 zu 40 Stimmen abgelehnt. Weiter wurde das Strassengesetz von 1969 (bestehend noch aus § 8 Motorfahrzeugabgaben, Festsetzungskompetenz) sowie das Dekret über die Steuern und Gebühren im Strassenverkehr aufgehoben. Nach dem Beschluss des Grossen Rats ist die Referendumsfrist und eine allfällige Volksabstimmung abzuwarten. Aufgrund der gleichzeitigen Umstellung auf eine neue Softwareversion ist das Inkrafttreten des Verkehrssteuergesetzes auf den 1. Januar 2026 geplant.

Die wichtigsten Informationen können Sie im Factsheet nachlesen. Im Steuerrechner (XLSX, 257 KB) (Excel-Dokument) können Sie auf der Grundlage der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat die geplante Verkehrssteuer von den gängigsten Fahrzeugarten (Personenwagen, Lieferwagen und Motorräder) berechnen. Die Inkraftsetzung des neuen Verkehrssteuergesetzes ist per 1. Januar 2026 geplant.

Kontakt
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KANTON AARGAU
Departement Bau, Verkehr und Umwelt

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Projektleiter
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