Gebührenreduktion per 1. Juli 2024
Am 1. Juli 2024 tritt das revidierte Gebührenrecht des Kantons Aargau in Kraft. Es bestimmt die Höhe der Gebühren auf kantonaler Ebene. Mit dem revidierten Gebührenrecht sinken 50 Gebühren beim Strassenverkehrsamt, 12 davon entfallen ganz.
Eine Liste der reduzierten Gebührenpositionen finden Sie untenstehend. Weitere Informationen zum revidierten Gebührenrecht können Sie der Medienmitteilung vom 28. Juni 2024 entnehmen.