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Neues Gebührenrecht tritt am 1. Juli 2024 in Kraft :
Gebührenreduktion beim Strassenverkehrsamt

Am 1. Juli 2024 tritt das revidierte Gebührenrecht des Kantons Aargau in Kraft. Verschiedene Gebühren werden gesenkt oder fallen sogar ganz weg. Erhöhungen von Gebühren finden keine statt.

Das revidierte Gebührenrecht des Kantons Aargau, bestehend aus Gebührengesetz, -dekret und -verordnung, tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Diese Gesetzgebung bestimmt die Höhe der Gebühren auf kantonaler Ebene. Mit der Revision hat der Grosse Rat die Steuerbarkeit der Gebühren gestärkt, die Auffindbarkeit der Gebührentatbestände für Öffentlichkeit und Verwaltung verbessert sowie die Rechtssicherheit erhöht. Der Kanton Aargau verfügt damit über ein modernes, transparentes und einheitliches Gebührenrecht.

Wegfall von Gebühren beim Strassenverkehrsamt

Beim Strassenverkehrsamt wird eine Überdeckung mittels einer gezielten Gebührensenkung beseitigt. Insgesamt werden 50 Gebühren reduziert. So kosten beispielsweise ein Fahrzeugausweis (bisher 40 Franken) oder ein Versicherungswechsel (bisher 35 Franken) neu nur noch 20 Franken. Von den 50 Gebührensenkungen entfallen 12 ganz. Unter anderem sind Änderungen im Fahrzeugausweis (bisher 20 Franken) oder Duplikate von Fahrzeugausweisen (bisher 30 Franken) neu kostenlos.

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