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Strassenverkehr

Sturmwarndienst

Sturmwarn- und Rettungsdienst auf dem Hallwilersee

Wichtiger Hinweis

Die Angaben auf dieser Website haben rein informativen Charakter und sind ohne Gewähr. Für den Schiffsführer verbindlich sind einzig die auf dem See sichtbaren Warnleuchten!

Starkwindwarnung

Die Starkwindwarnung (orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40 Mal aufleuchtet) macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von 25–33 Knoten (ca. 46–61 km/h) ohne nähere Zeitangabe aufmerksam. Sie wird mög-lichst frühzeitig ausgegeben. Damit sollen die Wassersportler auf starke Windböen aufmerksam gemacht werden, die für sie eine Gefährdung darstellen und dadurch veranlasst werden, die Wetterentwicklung selbst kritisch zu verfolgen, um rechtzeitige Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Sturmwarnung

Die Sturmwarnung (orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90 Mal auf-leuchtet) macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von über 33 Knoten (ca. 61 km/h) aufmerksam. Sie wird möglichst frühzeitig ausgegeben. Die Sturmwarnung kündet immer eine unmittelbare Gefahr an. Die Schiffsführer ha-ben unverzüglich alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen für Mannschaft sowie Schiff zu treffen und allenfalls einen Hafen oder das geschützte Ufer anzulaufen.

Rettungskosten

Aus Seenot gerettete Personen werden in der Regel keine Kosten auferlegt, sofern sie die Vorschriften über die Schifffahrt beachten und den Anordnungen der Polizei und des Rettungsdienstes Folge geleistet haben. Vorbehalten bleibt die Auferlegung der Kosten bei schwierigen und zeitraubenden Bergungseinsätzen.

Notruf

Der Rettungsdienst ist über den Polizeinotruf 117 anzufordern. Für einen raschen und präzisen Einsatz sind folgende Angaben wichtig:

Was: Beschreibung des Ereignisses, Verletzte usw.

Wo: Genaue Ortsbezeichnung, nach Möglichkeit markante Punkte angeben

Wann: Zeitpunkt des Ereignisses