Fahrzeug
Die Kosten im Zusammenhang eines Fahrzeugausweises setzen sich aus Ausweis- und Prüfungsgebühren zusammen.
Grund | Gebühr |
Fahrzeugausweis für alle Kategorien (ausgenommen MOFA) | Fr. 20.– |
Duplikat Fahrzeugausweis | kostenlos |
Versicherungswechsel | Fr. 20.– |
Fahrzeugausweisänderung (Eintrag oder Löschung der Verwendungsart oder bestehender Anhängelast, Farbänderung, Änderung infolge Heirat oder Einbürgerung) | kostenlos |
Ersatzfahrzeugausweis | Fr. 20.– |
Adressänderung | kostenlos |
Schiffsausweis | Fr. 20.– |
Grund | Gebühr |
Einzel-Kontrollschild | Fr. 10.– |
Kontrollschilderpaar | Fr. 20.– |
Kontrollschilderübertragung | Fr. 20.– |
Wiedereinlösung von deponierten Kontrollschildern | Fr. 10.– |
Verlängerung der Kontrollschilddeponierung um 12 Monaten | Fr. 10.– |
Grund | Gebühr |
Leichte Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht (20 Min.*), z.B. Personenwagen | Fr. 58.– |
Leichte Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht (30 Min.*), z.B. Lieferwagen | Fr. 87.– |
Schwere Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht (25 Min.*) | Fr. 62.50 |
Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsfahrzeuge (25 Min.*) | Fr. 62.50 |
Bei auswärtigen Prüfungen werden Kilometerentschädigung und Zuschläge auf Prüfungsgebühren berechnet | - () |
Waaggebühr für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht | Fr. 10.– |
Waaggebühr für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und Fahrzeugkombinationen | Fr. 20.– |
* Prüfdauer und Gebühr pro Einheit. Je nach Prüfung werden mehrere Prüfeinheiten pro Fahrzeug benötigt.
Rechtliche Grundlagen
Steuern und Abgaben
- Strassengesetz StrG (SAR 751.100)
- Dekret über die Steuern im Strassenverkehr (SAR 755.110)
- Verordnung über die Steuern und Abgaben im Strassenverkehr (SAR 755.111)
Gebühren
- Allgemeines Gebührengesetz (SAR 662.100)
- Gebührendekret (SAR 662.110)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)