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Gebühren

Wechselschildgebühr

Bei einem Wechselschild wird das Fahrzeug mit dem höheren Hubraum besteuert. Zusätzlich bezahlen Sie eine Wechselschilderpauschale pro Kalenderjahr. Unabhängig davon, wie lange und wie häufig Sie Ihre Fahrzeuge auf dem Wechselschild pro Kalenderjahr einlösen.

Die Wechselschildgebühr ist eine pauschale Gebühr pro Kalenderjahr und wird nicht für eine bestimmte Zeit abgerechnet. Unabhängig davon, wie lange und wie häufig Sie Ihre Fahrzeuge auf dem Wechselschild pro Kalenderjahr einlösen.

Wechselschildgebühr
FahrzeugartJahresabgabe
Motorwagen (ausgenommen Arbeitsmaschine)Pauschal Fr. 60.–
übrige KategorienPauschal Fr. 20.–

Es können nur Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern unter Wechselnummer eingelöst werden (z.B. Motorwagen unter sich, Motorräder unter sich oder Kleinmotorräder unter sich) und höchstens zwei Fahrzeuge.

Ausnahmen: Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Anhänger und Motorfahrräder können im Maximum 19 Fahrzeuge unter Wechselnummer eingelöst werden.

Die Wechselschilderpauschale kann weder auf einen anderen Halter noch auf eine andere Kontrollschild-Nummer übertragen werden, ausgenommen bei Verlust des Kontrollschildes oder des Fahrzeugausweises.