Wechselschildgebühr
Bei einem Wechselschild wird das Fahrzeug mit dem höheren Hubraum besteuert. Zusätzlich bezahlen Sie eine Wechselschilderpauschale pro Kalenderjahr. Unabhängig davon, wie lange und wie häufig Sie Ihre Fahrzeuge auf dem Wechselschild pro Kalenderjahr einlösen.
Die Wechselschildgebühr ist eine pauschale Gebühr pro Kalenderjahr und wird nicht für eine bestimmte Zeit abgerechnet. Unabhängig davon, wie lange und wie häufig Sie Ihre Fahrzeuge auf dem Wechselschild pro Kalenderjahr einlösen.
Fahrzeugart | Jahresabgabe |
Motorwagen (ausgenommen Arbeitsmaschine) | Pauschal Fr. 60.– |
übrige Kategorien | Pauschal Fr. 20.– |
Es können nur Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern unter Wechselnummer eingelöst werden (z.B. Motorwagen unter sich, Motorräder unter sich oder Kleinmotorräder unter sich) und höchstens zwei Fahrzeuge.
Ausnahmen: Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Anhänger und Motorfahrräder können im Maximum 19 Fahrzeuge unter Wechselnummer eingelöst werden.
Die Wechselschilderpauschale kann weder auf einen anderen Halter noch auf eine andere Kontrollschild-Nummer übertragen werden, ausgenommen bei Verlust des Kontrollschildes oder des Fahrzeugausweises.
Rechtliche Grundlagen
Steuern und Abgaben
- Strassengesetz StrG (SAR 751.100)
- Dekret über die Steuern im Strassenverkehr (SAR 755.110)
- Verordnung über die Steuern und Abgaben im Strassenverkehr (SAR 755.111)
Gebühren
- Allgemeines Gebührengesetz (SAR 662.100)
- Gebührendekret (SAR 662.110)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)