LSVA / PSVA Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe / Pauschale Schwerverkehrsabgabe
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird durch die Oberzolldirektion des Bundes (OZD) verrechnet. Die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) wird durch uns in Rechnung gestellt. Bei Fragen zur LSVA oder PSVA wenden Sie sich direkt an die Eidgenössische Zollverwaltung in Bern.
Weiter Informationen dazu finden Sie unter den folgenden Links.