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Organisation

Amt für Justizvollzug

Als dritte Säule des Strafrechts befinden wir uns im ständigen Spagat zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Erwartungen und rechtlichen Vorgaben. Das Amt für Justizvollzug sorgt für den korrekten Vollzug von richterlich angeordneten Freiheitsstrafen.

Pascal Payllier Leiter Amt für Justizvollzug

Das Amt für Justizvollzug (AJV) ist eine Abteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau und beschäftigt rund 350 Mitarbeitende. Wir vollziehen gerichtlich angeordnete Freiheitsstrafen und strafrechtliche Massnahmen von Erwachsenen und Jugendlichen.

Im Amt für Justizvollzug (AJV) werden alle Anstalten, die sich mit dem Straf- und Massnahmenvollzug befassen, zusammengefasst. Das AJV vollzieht gerichtlich angeordnete Freiheitsstrafen, strafrechtliche Massnahmen und gemeinnützige Arbeit. Nach bedingten Entlassungen stellt es die Bewährungshilfe sicher. Ebenfalls ist es für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie für ausländerrechtliche Haft zuständig.

Rückfälle in die Kriminalität verhindern und Opfer schützen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus rund 40 Berufen unterstützen und fördern die Reintegration von mehreren tausend straffälligen Menschen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gesellschaft.

Als Vollzugsbehörde sind die Vollzugsdienste und Bewährungshilfe für die Durchführung der verschiedenen Sanktionen verantwortlich und weisen diese in die entsprechenden – auch ausserkantonalen – Vollzugsinstitutionen ein bzw. führen die Bewährungshilfe durch.

Diese Plattform soll der interessierten Öffentlichkeit Zugang zu Informationen rund um den Straf- und Massnahmenvollzug bieten. Neben allgemeinen Informationen zu unseren Aufgaben finden Sie auch themenspezifische Publikationen, Formulare, Kontaktdaten mit Anfahrtswegen oder Angaben über die in unseren Gewerbebetrieben hergestellten Produkte

Organigramm AJV (PDF, 1 Seite, Justizvollzug, 26 KB)