Amt für Justizvollzug
Als dritte Säule des Strafrechts befinden wir uns im ständigen Spagat zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Erwartungen und rechtlichen Vorgaben. Das Amt für Justizvollzug sorgt für den korrekten Vollzug von richterlich angeordneten Freiheitsstrafen.
Im Amt für Justizvollzug (AJV) werden alle Anstalten, die sich mit dem Straf- und Massnahmenvollzug befassen, zusammengefasst. Das AJV vollzieht gerichtlich angeordnete Freiheitsstrafen, strafrechtliche Massnahmen und gemeinnützige Arbeit. Nach bedingten Entlassungen stellt es die Bewährungshilfe sicher. Ebenfalls ist es für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie für ausländerrechtliche Haft zuständig.
Jugendheim Aarburg (JHA)
Das Jugendheim Aarburg (JHA) ist eine vom Bund anerkannte Institution zur Durchführung von jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen. Aufgenommen werden Jugendliche, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind. Mit pädagogischen und therapeutischen Mitteln wird die Fähigkeit vermittelt, sich selbstverantwortlich in die soziale Ordnung einzugliedern. In diesem Rahmen wird die berufliche Ausbildung als Mittel zur sinnvollen Lebensgestaltung gefördert.
Justizvollzugsanstalt Lenzburg
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg umfasst 366 Vollzugsplätze. Davon sind 224 Plätze im geschlossenen Vollzug für Männer; 142 Plätze stehen zur Verfügung für Untersuchungshaft, Halbgefangenschaft sowie Kurzstrafen für Jugendliche, Frauen und Männer. Die JVA Lenzburg besteht aus der Strafanstalt sowie dem Zentralgefängnis, welche rund 300 Meter voneinander entfernt sind. Die Gefangenen werden von ca. 250 Mitarbeitenden überwacht, betreut und begleitet.
Sektion Bezirksgefängnisse
Die Sektion Bezirksgefängnisse umfasst die vier Bezirksgefängnisse Aarau (2 Standorte), Baden, Kulm und Zofingen, in denen insgesamt 137 Haftplätze bewirtschaftet werden. Die aargauischen Bezirksgefängnisse sind zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft, kurzen Freiheitsstrafen, vorzeitigen Strafantritten und Halbgefangenschaft. Im Bezirksgefängnis Aarau-Amtshaus wird ausserdem Ausschaffungshaft vollzogen. Die vier aargauischen Bezirksgefängnisse werden unter der Sektionsleitung Bezirksgefängnisse zusammengefasst, welche für sämtliche gefängnisübergreifenden Aufgaben zuständig ist.
Sektion Vollzugsdienste und Bewährungshilfe
Die Vollzugsdienste und Bewährungshilfe fördern die Rückfallverminderung von straffälligen Personen und leisten damit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Sicherheit. Übernahme von Eigenverantwortung und soziale Integration der Straffälligen gehören zu den wichtigen Zielen. Die Mitarbeitenden der Vollzugsdienste und Bewährungshilfe berücksichtigen in ihrer Arbeit die spezifischen Delikte, das Risikopotential und den Entwicklungsbedarf der Klientschaft.