Amt für Wirtschaft und Arbeit
Das AWA setzt sich für ausgezeichnete wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmen ein. Auf dem Arbeitsmarkt sorgen wir dafür, dass Stellenlose rasch und nachhaltig in den Erwerbsprozess eingegliedert werden und versicherten Stellensuchenden der Einkommensverlust ersetzt wird.
Mit dem Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes berät und vermittelt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Stellensuchende und zahlt die Arbeitslosenentschädigung aus. Es stellt das Angebot an Massnahmen zur Förderung der Wiedereingliederung von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt sicher. Die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gewährleistet das AWA mittels Beratung und Inspektionen der Unternehmen. Ebenso wacht das AWA über die Einhaltung der geltenden Arbeitszeitvorschriften.
Organigramm Amt für Wirtschaft und Arbeit (PDF, 1 Seite, 27 KB)
Industrie- und Gewerbeaufsicht
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) setzt den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit in Unternehmen um. Ihr Ziel sind sichere und gesunde Arbeitsplätze in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben.
Sie erstellt Planbeurteilungen, berät Unternehmen und überprüft Arbeitsplätze in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit sowie zu Arbeits- und Ruhezeiten. Die IGA ist ausserdem Bewilligungs- und Aufsichtsstelle für Betriebe, welche
- Arbeit vermitteln und Personal verleihen
- Konsumkredite vermitteln oder vergeben
- Spiellokale betreiben
- Pfandleihe umsetzen.
Öffentliche Arbeitslosenkasse
Die Öffentliche Arbeitslosenkasse (ALK 19) sorgt für den raschen Ersatz von Einkommensverlusten der versicherten Stellensuchenden. Sie ist die grösste Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau und bietet eine kostenlose Rechtsberatung an. Neben der Arbeitslosenentschädigung richtet sie Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung aus.
Sektion Arbeitsmarktliche Integration
Die Sektion Arbeitsmarktliche Integration (AMI) unterstützt eine rasche und nachhaltige Wiedereingliederung Stellensuchender in den Arbeitsmarkt. Sie besteht aus den sieben Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), der Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) und der Amtsstelle Arbeitslosenversicherung. Die RAV beraten Stellensuchende und vermitteln ihnen Arbeit. Die Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen stellt Bildungs- und Beschäftigungsprogramme für die Stellensuchenden bereit. Die Amtsstelle überprüft unter anderem die Arbeits- und Vermittlungsfähigkeit von Stellensuchenden und spricht Sanktionen aus, wenn Regeln nicht eingehalten werden.