Bei der Planung von Videoüberwachungen empfehlen wir, die Stelle für Öffentlichkeit und Datenschutz unter 062 835 45 60 zu kontaktieren.
Videoüberwachung
Die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz ist zuständig für Videoüberwachungen durch öffentliche Organe. Videoüberwachungen, die von privaten Personen oder Unternehmen durchgeführt werden, fallen in die Zuständigkeit des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Öffentliche Organe finden hier die notwendigen Mustervorlagen zur Erstellung eines Videoreglements. Im Rahmen des Gesuchs um Bewilligung bedarf es der Einreichung aller drei Dokumente.
Bitte beachten Sie, dass die Videoüberwachung erst in Betrieb genommen werden darf, wenn die entsprechende Bewilligung der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz vorliegt.