Jugendanwaltschaft
Die Jugendanwaltschaft 'behandelt' straffällige Jugendliche mit Schutzmassnahmen und Strafen, damit diese möglichst nicht mehr rückfällig werden.
Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren. Sie ist dabei verantwortlich für die Untersuchung (Sachverhaltsfeststellung und Abklärungen zur Person), für den Erlass von Strafbefehlen (bei leichteren Fällen), für die Anklageerhebung vor Jugendgericht sowie für den Vollzug sämtlicher Urteile.
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