Kommission Häusliche Gewalt
Die Kommission berät den Regierungsrat in Fragen zu häuslicher Gewalt. Ziel der Kommission ist ein professioneller Umgang mit häuslicher Gewalt im Kanton Aargau.
Die Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von öffentlichen oder privaten Institutionen (mit Leistungsvereinbarung oder Betriebsbewilligung) oder Fachpersonen zusammen, die operativ, wissenschaftlich oder in leitenden Funktionen mit häuslicher Gewalt im Kanton Aargau befasst sind. Die Kommission wird von der Leitung der Fachstelle Häusliche Gewalt (DVI) präsidiert.
Zusammensetzung
Als Mitglieder der Kommission Häusliche Gewalt für die Amtsdauer vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2025 sind gewählt:
Präsidentin
von Felten Brönnimann Mirjam, Dr. phil., Leiterin der Fachstelle Häusliche Gewalt, Aarau
Mitglieder
- Anabitarte Blanca, Departement Gesundheit und Soziales, Aarau
- Bader Sybille, Familiengericht Baden, Baden
- Bürstl Karin, Kinderschutzgruppen der beiden Kantonsspitäler, Aarau
- Cabaco-Rouiller Francine, Gemeindesozialdienste, Buchs
- Eberle Désirée, Jugendpsychologischer Dienst, Aarau
- Frey Patrick, Kantonspolizei Aargau, Buchs
- Gossner Katrin, Departement Bildung, Kultur und Sport, Aarau
- Hächler Thomas, Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, Aarau
- Hubschmid Rosmarie, Frauenhaus Aargau-Solothurn
- Leuenberger, Rahel, Schulpsychologischer Dienst, Wohlen
- Lischer Adrian, Verband Aargauer Regionalpolizeien, Aarau
- Loosli Claudia, Tel. 143 – Die Dargebotene Hand, Aarau
- Loppacher Barbara, Dr. iur., leitende Staatsanwältin, Lenzburg
- Meier Yvonne, Dr. iur., Rechtsanwältin, Baden
- Mezzera Tanya, ags Suchtberatung, Lenzburg
- Puleo Michele, Anlaufstelle Integration Aargau, Aarau
- Roos Isabelle, Psychiatrische Dienste Aargau, Brugg
- Stoltenberg Korina, Opferberatung Aargau, Aarau
- Wey Sandra, Jugend- und Familienberatung, Laufenburg
- Wyss Claudia, Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt, Aarau
Aufgaben
Die Kommission
- fördert die Kooperation und Vernetzung zwischen den beteiligten Institutionen
- erarbeitet und stellt eine gemeinsame Ausrichtung in den Bereichen Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt sicher
- beobachtet die Interventionspraxis und erkennt Schwachstellen
- nimmt neue Entwicklungen wahr
- begleitet die Fachstelle bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen; dazu gehört insbesondere die Optimierung von Schwachstellen im Interventionsverlauf
- evaluiert die Wirkungsweisen der umgesetzten Massnahmen
- gewährleistet den Austausch und Transfer von Wissen und Know-how; dazu gehört auch, dass neue Erkenntnisse aus Praxis und Wissenschaft in die operative Tätigkeit einfliessen
Die Förderung der Kooperation und Vernetzung unterstützt die Zusammenarbeit und stärkt das gegenseitige Verständnis für die je spezifische Sicht- und Vorgehensweise der einzelnen Institution. Damit kann effektiv, effizient und nachhaltig gegen alle Formen von häuslicher Gewalt vorgegangen werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Kommission Häusliche Gewalt basiert auf dem Beschluss des Regierungsrats vom 7. September 2011, den Runden Tisch als regierungsrätliche Kommission weiterzuführen.