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Vertretungen & Kommissionen

Nomenklaturkommission

Die Nomenklaturkommission überprüft die geografischen Namen der amtlichen Vermessung beim Erheben und Nachführen auf ihre sprachliche Richtigkeit.

Die Lokal- und Flurnamen sind Bestandteil der Grundstücksbeschreibung im Grundbuch. Die Schreibweise erfolgt in Anlehnung an die ortsübliche Sprechform. Die Erhebung und Verwaltung dieser geografischen Namen – die Nomenklatur – erfolgt in der amtlichen Vermessung.

Als Fachbehörde für die geografischen Namen der amtlichen Vermessung überprüft die Nomenklaturkommission die Namen beim Erheben und Nachführen auf ihre sprachliche Richtigkeit und teilt den Befund als Empfehlung dem Vermessungsamt mit. Will dieses den Anträgen der Nomenklaturkommission nicht folgen, so verlangt das Bundesrecht die Einholung einer Meinungsäusserung der Eidgenössischen Vermessungsdirektion.

Der Regierungsrat setzt eine Nomenklaturkommission bestehend aus Fachpersonen der Namensforschung, der Sprachwissenschaften und der amtlichen Vermessung ein.

Das Sekretariat der Nomenklaturkommission wird vom Vermessungsamt geführt.

Zusammensetzung

Die Nomenklaturkommission wird vom Regierungsrat des Kantons Aargau gewählt und besteht aus drei Mitgliedern:

Präsident

  • André Fedeli, Präsident, Leiter Nachführung, Buchs

Mitglieder

  • Dr. Felix Müller, Brugg
  • Dr. Philippe Hofmann, Allschwil

Mehr zum Thema

Nomenklatur (Lokal- und Flurnamen)

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über die geografischen Namen, GeoNV (SR 510.625)

Kantonales Geoinformationsgesetz, KGeoIG (SAR 740.100)

Weisungen (PDF, 13 Seiten, 91 KB) betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz (Weisungen 2011)