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Vertretungen & Kommissionen

Operative Arbeitsgruppe Schwarzarbeit

Die Operative Arbeitsgruppe Schwarzarbeit ist ein kantonales Kontroll- und Koordinationsorgan, welches sich grundsätzlich jährlich mit den involvierten Spezialbehörden zum Erfahrungsaustausch trifft.

Der gelegentliche persönliche Austausch und Kontakt dient der effizienten Zusammenarbeit im Alltag. Die Schwarzarbeitsbekämpfung ist ein wichtiges Thema und Inhalt der jährlichen Medienberichterstattung des Kantons zum Vollzug der flankierenden Massnahmen.

Die Arbeitsgruppe Schwarzarbeit besteht aus etwa 15 Mitgliedern. Es finden keine Wahlen statt, sondern jede Behörde oder Organisation bestimmt ihre Teilnehmenden selbst.

Zusammensetzung

Die Operative Arbeitsgruppe Schwarzarbeit ist betreffend ihren Teilnehmenden dynamisch aufgestellt. Festgelegt sind die vertretenen Behörden und Organisationen, aber nicht die effektiven Teilnehmenden.
Vertreten sind folgende Behörden und Organisationen:

  • Amt für Migration und Integration (MIKA)
  • Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
  • Kantonspolizei (KAPO)
  • Kantonale Staatsanwaltschaft
  • Kantonales Quellensteueramt
  • SVA
  • SUVA
  • Verband Aargauer Regionalpolizeien

Rechtliche Grundlagen

Es besteht keine ausdrückliche gesetzliche Rechtsgrundlage. Der Schwarzarbeitsvollzug und damit die inhaltliche Thematik der Arbeitsgruppe basiert auf dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) und seinen Ausführungsbestimmungen auf Bundes- und Kantonsebene.