Wie melde ich mich an?
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV berät Sie auf Ihrem Weg zur neuen Stelle. Melden Sie sich noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim zuständigen RAV an.
Auf der Internetseite Ihres zuständigen RAV finden Sie das genaue Vorgehen mit dem Link zur Online-Voranmeldung. Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich beim RAV angemeldet haben.
Wichtig: Sie müssen sich bereits während der Kündigungsfrist intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Bewahren Sie alle Bewerbungsbriefe und Absagen auf. Ihre Arbeitssuche werden Sie auf dem RAV mit dem Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" belegen müssen.
Welches RAV ist für Sie zuständig?
Finden Sie das zuständige RAV über Ihre Wohngemeinde:
Nötige Unterlagen
Für die Anmeldung auf dem RAV benötigen Sie:
- AHV-Ausweis / Sozialversicherungsausweis
- Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
- Komplettes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.)
- Kopie des letzten Arbeitsvertrags
- Kopie des Kündigungsschreibens
Aus der Liste der Arbeitslosenkassen können Sie nach Belieben eine Kasse auswählen. Den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung stellen Sie dann bei der ausgewählten Arbeitslosenkasse.
Liste der Arbeitslosenkassen (PDF, 1 Seite, 274 KB)
Einen ersten Beratungstermin mit Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater erhalten Sie nach der Anmeldung.