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Geldleistungen

Auszahlungen

Die Öffentliche Arbeitslosenkasse zahlt die monatliche Arbeitslosenentschädigung aus, stellt den Versicherten die schriftliche Abrechung zu und füllt den Lohnausweis für das Steueramt aus. Die schriftliche Abrechnung gibt Auskunft darüber, wie hoch Ihre ausbezahlte Entschädigung ist.

Jeden Monat müssen Sie bei Ihrer Arbeitslosenkasse folgende Unterlagen einreichen, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend zu machen:

  • Formular "Angaben der versicherten Person" (erhalten Sie von Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater auf dem RAV)
  • Sollten Sie einen Zwischenverdienst erwirtschaftet haben, benötigt die Kasse zudem die Bescheinigung über den Zwischenverdienst und eine Kopie des Arbeitsvertrages
  • Evtl. weitere Unterlagen, welche die Kasse zur Beurteilung des Anspruches verlangt

Für den laufenden Monat kann der Anspruch mittels Formular "Angaben der versicherten Person" frühestens am 22. des jeweiligen Monats geltend gemacht werden. Sollte ein Zwischenverdienst erwirtschaftet werden, ist eine Auszahlung erst nach Erhalt der Bescheinigung über den Zwischenverdienst möglich (in der Regel zu Beginn des Folgemonats).

Wenn Sie eine arbeitsmarktliche Massnahme besucht haben, können diese Tage erst nach Erhalt der Bescheinigung des Kursveranstalters ausbezahlt werden (in der Regel zu Beginn des Folgemonats).

Abrechnung

Die schriftliche Abrechnung durch die Arbeitslosenkasse informiert Sie über die erfolgte Zahlung und über deren Höhe. Zudem beinhaltet die Abrechnung weitere Informationen zur Arbeitslosenentschädigung, so zum Beispiel:

  • Höhe des versicherten Verdienst
  • Prozent Taggeld
  • Durchschnittliche Arbeitstage
  • Höhe des Brutto-Taggeldes
  • Anzahl kontrollierter Tage im entsprechenden Monat
  • Die Höhe des anzurechnenden Zwischenverdienstes (falls ein solcher erwirtschaftet wurde)
  • Höhe der Taggeldzulage für Kinder oder Ausbildungszulagen
  • Sozialversicherungsabzüge
  • Höhe des Nettotaggeldes
  • Allenfalls Quellensteuerabzug (bei quellenbesteuerten Versicherten)
  • Beginn und Ende der Rahmenfrist über den Leistungsbezug
  • Zählerstände (bezogene Taggelder, bezogene Krankentaggelder, Saldo kontrollfreier Bezugstage, Restanspruch der Taggelder innerhalb der Rahmenfrist)
  • Höchstanspruch der Taggelder innerhalb der Rahmenfrist
  • Allfällige Bemerkungen und Infos zur Abrechnung