Wie hoch ist mein Taggeld?
Als Basis für die Auszahlung gilt der sogenannte versicherte Verdienst. Dieser wird von der Arbeitslosenkasse aufgrund der Einkommen der letzten sechs Monate oder der letzten zwölf Monate festgesetzt (der höhere Durchschnittswert gilt als versicherter Verdienst). Für Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, gilt als Basis ein Pauschalansatz.
Hier geht es zum Erklärvideo Höhe der Taggelder"
Berechnung und Auszahlung
Aus dem versicherten Verdienst (effektiv oder pauschal) wird ein Taggeld berechnet, das je nach persönlichen Verhältnissen 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes beträgt.
Beispiel
Versicherter Verdienst: CHF 4'500
Taggeld 80% = CHF 165.90 = (CHF 4'500 / 21.7 x 80%)
21.7 = Durchschnitt Werktage pro Monat
Pro entschädigungsberechtigten Tag wird somit ein Bruttotaggeld von CHF 165.90 ausbezahlt.
Wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Ihren Kindern haben, Ihr versicherter Verdienst CHF 3'797 nicht übersteigt oder wenn Sie eine Invalidenrente beziehen, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 % entspricht, beträgt Ihr Arbeitslosentaggeld 80 Prozent des versicherten Verdienstes. In allen übrigen Fällen beträgt das Taggeld 70 Prozent des versicherten Verdienstes.
Auszahlungsmodalitäten
Sie erhalten pro Woche fünf Taggelder (die Arbeitslosenversicherung entschädigt nur die Arbeitstage von Montag bis Freitag). Da die Anzahl Arbeitstage von Monat zu Monat wechselt (zwischen 20 und 23), ändert sich auch der Betrag, den Sie pro Monat erhalten. Die Auszahlung erfolgt einmal monatlich.
Die Sozialversicherungsbeiträge und die Quellensteuern für Ausländer und Ausländerinnen werden vom Taggeld abgezogen.
Falls Sie unterhaltsberechtigte Kinder haben, können Sie Anspruch auf Familienzulagen erheben, wenn für dasselbe Kind kein Anspruch einer anderen erwerbstätigen Person besteht.
Der höchste versicherte Verdienst beträgt 12'350 Franken pro Monat.
Wie viele Taggelder kann ich beziehen?
Wie viele Taggelder kann ich beziehen?
Beitragszeit (in Monaten) | Alter / Unterhaltspflicht | Bedingungen | Taggelder |
---|---|---|---|
12 bis 24 | bis 25 ohne Unterhaltspflicht | keine | 200 |
12 bis weniger als 18 | ab 25 oder mit Unterhaltspflicht | keine | 260 |
18 bis 24 | ab 25 oder mit Unterhaltspflicht | keine | 400 |
22 bis 24 | ab 55 | keine | 520 |
22 bis 24 | ab 25 oder mit Unterhaltspflicht | Bezug einer IV-Rente, die einem IV-Grad von mindestens 40 % entspricht | 520 |
Beitragsbefreite | Jedes Alter | keine | 90 |
Versicherte, denen innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters eine Rahmenfrist für den Leistungsbezug eröffnet wird, haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder.
Jede Situation ist einzigartig. Ihre Arbeitslosenkasse oder Ihr RAV stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.