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Jobsuche

Stellensuche im Ausland

Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) beraten Stellensuchende, die im Ausland arbeiten möchten. Nach 28 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie als stellensuchende Person aus der Schweiz die Möglichkeit, sich während drei Monaten in einem EU/EFTA-Land aufzuhalten, um dort eine Stelle zu suchen. Dabei behalten Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz.

Dies gilt für Schweizerinnen und Schweizer sowie Staatsangehörige der EFTA sowie bestimmter EU-Staaten (siehe Broschüre "Leistungen bei Arbeitssuche im Ausland" weiter unten). Vor Ihrer Abreise müssen Sie mit Ihrer Personalberaterin oder mit Ihrem Personalberater besprechen, ob die Arbeitssuche im Ausland sinnvoll ist. Willigt Ihre Beraterin oder Ihr Berater ein, müssen Sie den Tag Ihrer Abreise dem RAV melden. Beim RAV füllt man für Sie das Formular PD U2 (ehemals E 303) aus, welches für die Arbeitsmarktbehörde im Land, in dem Sie arbeiten möchten, bestimmt ist. Zudem sollten Sie das Formular PD U1 (ehemals E 301) mitnehmen, für den Fall, dass Sie im anderen Land bleiben.

Wie Sie genau vorgehen müssen, wenn Sie im Ausland eine Stelle suchen wollen, erfahren Sie in folgender SECO-Broschüre:

Unter Info-Service für Arbeitslose: Leistungen bei Arbeitssuche im Ausland

EURES

EURES (European Employment Services) ist ein Kooperationsnetz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen der EU und der EFTA-Staaten. Ziel ist es, die Mobilität innerhalb Europas zu erhöhen. Es stellt Ihnen Informationen zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Ländern zur Verfügung. Auch eine umfangreiche europäische Stellenbörse gehört zum Angebot. Der Kanton Aargau verfügt über eine EURES-Beratung, die Ihnen bei Fragen rund ums Arbeiten im Ausland gerne weiterhilft.

EURES

Welches RAV ist für Sie zuständig?

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