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Jobsuche

Stellensuche in der Schweiz

Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) beraten Stellensuchende aus dem Ausland, die in der Schweiz arbeiten möchten. Sie können sich als erwerbslose stellensuchende Person aus einem EG- oder EFTA-Land, sowie als in einem EG-EFTA-Land lebende Schweizer Staatsangehörige, während drei Monaten in der Schweiz aufhalten, um hier eine Stelle zu suchen.

Vorgehen

© Jiri Vurma
  • Melden Sie beim zuständigen Träger der Arbeitslosenversicherung im eigenen EG-oder EFTA-Land, dass Sie eine Einreise in die Schweiz mit dem Zweck der Stellensuche wünschen.
  • Die zuständige Stelle im EG/EFTA-Land füllt das Formular PD U2 (ehemals E303) aus und gibt es der stellensuchenden Person.
  • Innerhalb von sieben Tagen nach der Abmeldung im eigenen Land meldet sich die stellensuchende Person auf dem zuständigen RAV und übergibt dort das Formular PD U2 (ehemals E303).
  • Während des Aufenthalts in der Schweiz muss die stellensuchende Person die Kontrollpflicht monatlich auf dem zuständigen RAV erfüllen.
  • Für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern während der Stellensuche in der Schweiz benötigt die stellensuchende Person einen festen Wohnsitz in der Schweiz, sowie ein Bank- oder Postcheck-Konto.
  • Während der Stellensuche in der Schweiz kann keine arbeitsmarktliche Massnahme besucht werden.
  • Vor Ablauf der drei Monate muss sich die stellensuchende Person wieder bei der zuständigen Stelle im Herkunftsland melden, um die Ansprüche auf Arbeitslosenentschädigung nicht zu verlieren.

EURES

EURES (European Employment Services) ist ein Kooperationsnetz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen der EU und der EFTA-Staaten. Ziel ist es, die Mobilität innerhalb Europas zu erhöhen. Es stellt Ihnen Informationen zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Ländern zur Verfügung, auch zu jenen in der Schweiz. Eine umfangreiche europäische Stellenbörse gehört zum Angebot. Der Kanton Aargau verfügt über eine EURES-Beratung, die Ihnen bei Fragen rund ums Arbeiten in der Schweiz gerne zur Verfügung steht.

EURES

Auf der Seite Stellenmarkt finden Sie wichtige Links zur Stellensuche in der Schweiz.

Stellenmarkt

Informationen für Grenzgänger EU/EFTA

Grenzgängerinnen und Grenzgänger - was tun bei Arbeitslosigkeit?

Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind bei Arbeitslosigkeit in ihrem Wohnsitzstaat versichert. Bei Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen oder bei Insolvenz des Arbeitgebers, ist das Beschäftigungsland zuständig.

Wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und Ihre Stelle verlieren, wenden Sie sich für den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung an das Arbeitsamt Ihres Wohnortes. In der Schweiz haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

Damit Sie in Ihrem Wohnsitzstaat die Schweizer Beitragszeiten nachweisen können, benötigen Sie das Formular PD U1.

In einem ersten Schritt lassen Sie bitte das Formular «Arbeitgeberbescheinigung International (PDF)» von Ihrem letzten Schweizer Arbeitgeber oder von ihren letzten Arbeitgebern ausfüllen und an Sie zurücksenden.

Wie viele Jahre Ihrer Arbeitstätigkeit in der Schweiz Sie belegen müssen, ist je nach Land unterschiedlich. Informationen dazu finden Sie auf der zweiten Seite des Formulars «Antrag auf Ausstellung eines PD U1».

In einem zweiten Schritt reichen Sie folgende Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse ( alk19@ag.ch ) ein, damit Sie das Formular PD U1 erhalten. Mit diesem können Sie in Ihrem Wohnsitzland Entschädigung beantragen:

Welches RAV ist für Sie zuständig?

Finden Sie das zuständige RAV über Ihre Wohngemeinde: