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Arbeitnehmerschutz beim Bauen

Plangenehmigungen

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) erlässt Plangenehmigungsverfügungen bei Umgestaltungen sowie Neu- und Umbauten.

Plangenehmigungspflichtig sind industrielle Betriebe und Betriebe gemäss Art. 1 der Verordnung 4 des Arbeitsgesetzes. Nach Fertigstellung eines plangenehmigungspflichtigen Projektes erteilt die IGA eine Betriebsbewilligung. Grundlagen dieses Verfahrens bilden Art. 7 und 8 des Arbeitsgesetzes.

Allen anderen Betrieben, die Arbeitnehmende beschäftigen und Neu- und Umbauten planen, empfehlen wir eine Planbegutachtung anzufordern. Denn Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz müssen bei der Planung frühzeitig miteinbezogen werden. Eine Umsetzung nach Vollendung des Projektes gestaltet sich oft sehr schwierig und ist meist um ein Vielfaches teurer.