Jugendarbeitschutz-Bewilligungen
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht erteilt Bewilligungen zur Beschäftigung von Jugendlichen gemäss Arbeitsgesetz und Jugendarbeitsschutzverordnung.
Bewilligungen sind von verschiedenen Entscheidungskriterien abhängig. Sie werden sehr restriktiv gehandhabt. Die Betriebe sollen insbesondere Nacht- und Sonntagsarbeit zurückhaltend einsetzen.
- Broschüre Jugendarbeitsschutz - Informationen für Jugendliche bis 18 Jahre des SECO
- "Zulässige Arbeiten und Arbeitszeiten gemäss Jugendarbeitsschutz-Verordnung ArGV5" (PDF, 139 KB)Dieser Praxisleitfaden zeigt Ihnen übersichtlich, welche Tätigkeiten Jugendliche in welchem Alter ausführen dürfen.