Konsumkredit
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht ist zuständig für den kantonalen Vollzug des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG).
Wer Konsumkredite gewährt oder vermittelt, braucht eine Bewilligung.
Wir prüfen Gesuche und erteilen Bewilligungen für die Vermittlung oder Gewährung von Konsumkrediten von 500 bis 80'000 Franken.
Vergewissern Sie sich, dass der Kreditvermittler / Kreditgeber eine gültige Bewilligung hat:
Kreditvermittler / Kreditgeber mit kantonaler Bewilligung (PDF, 1 Seite, 66 KB)