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Bewilligungen & Meldepflichten

Konsumkredit

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht ist zuständig für den kantonalen Vollzug des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG).

© PHOTOPRESS/Gaetan Bally

Wer Konsumkredite gewährt oder vermittelt, braucht eine Bewilligung.

Wir prüfen Gesuche und erteilen Bewilligungen für die Vermittlung oder Gewährung von Konsumkrediten von 500 bis 80'000 Franken.