Spiellokale, kleine Pokerturniere
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht erteilt Bewilligungen für den Betrieb von Spiellokalen und für die Durchführung von kleinen Pokerturnieren.
Geldspielautomaten dürfen nur in bewilligten Spiellokalen oder beaufsichtigten Räumen von Gastgewerbebetrieben aufgestellt werden. Für den Betrieb eines Spiellokals müssen Sie nach kantonaler Gesetzgebung eine Bewilligung einholen. Um kleine Pokerturniere durchzuführen, braucht es ebenfalls eine Bewilligung.
Gespa (ab 1. Januar 2020) interkantonale Aufsicht (vormals Comlot)
SBK Eidgenössische Spielbankenkommission
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS; 935.51)
Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS; 935.511)
Geldspielgesetz des Kantons Aargau (GSG, SAR 959.300)
Geldspielverordnung (GSV, SAR 959.312)