Spiellokale, kleine Pokerturniere
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht erteilt Bewilligungen für den Betrieb von Spiellokalen und für die Durchführung von kleinen Pokerturnieren.

Geldspielautomaten dürfen nur in bewilligten Spiellokalen oder beaufsichtigten Räumen von Gastgewerbebetrieben aufgestellt werden. Für den Betrieb eines Spiellokals müssen Sie nach kantonaler Gesetzgebung eine Bewilligung einholen. Um kleine Pokerturniere durchzuführen, braucht es ebenfalls eine Bewilligung.
Gespa(öffnet in einem neuen Fenster) (ab 1. Januar 2020) interkantonale Aufsicht (vormals Comlot(öffnet in einem neuen Fenster))
SBK Eidgenössische Spielbankenkommission(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über Geldspiele(öffnet in einem neuen Fenster) (Geldspielgesetz, BGS; 935.51)
Verordnung über Geldspiele(öffnet in einem neuen Fenster) (Geldspielverordnung, VGS; 935.511)
Geldspielgesetz des Kantons Aargau (GSG, SAR 959.300)(öffnet in einem neuen Fenster)
Geldspielverordnung (GSV, SAR 959.312)(öffnet in einem neuen Fenster)