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Bewilligungen & Meldepflichten

Spiellokale, kleine Pokerturniere

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht erteilt Bewilligungen für den Betrieb von Spiellokalen und für die Durchführung von kleinen Pokerturnieren.

Glücksspielautomat
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Geldspielautomaten dürfen nur in bewilligten Spiellokalen oder beaufsichtigten Räumen von Gastgewerbebetrieben aufgestellt werden. Für den Betrieb eines Spiellokals müssen Sie nach kantonaler Gesetzgebung eine Bewilligung einholen. Um kleine Pokerturniere durchzuführen, braucht es ebenfalls eine Bewilligung.