Übersichtsseite Bewilligungen & Meldepflichten
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit und weitere kantonale Stellen erteilen Bewilligungen, etwa für Nachtarbeit oder für das Betreiben eines Arbeitsvermittlungsbüros.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für eine bestimmte Tätigkeit oder einen bestimmten Vorgang eine Bewilligung brauchen, wenden Sie sich an uns.
Wir helfen Ihnen gerne weiter oder verweisen Sie an die zuständige Stelle.
Falls Sie Fragen zum Thema Pfandleihe haben, ist die Industrie- und Gewerbeaufsicht (Tel. 062 835 16 60) die richtige Anlaufstelle.
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Mitarbeitende stellt das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau aus.