Arbeitgeberbescheinigungen
Arbeitgeberbescheinigungen sind notwendig, um die Leistungen an versicherte Personen zu ermitteln. Mit Ihrer Unterstützung können die Taggelder rasch ausgerichtet werden. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) beraten Stellensuchende auf ihrem Weg zum neuen Job und vermitteln Unternehmen neue Mitarbeitende. Die Arbeitslosenkasse zahlt den versicherten Personen Arbeitslosenentschädigungen aus.
Dafür müssen die Versicherten die Arbeitsverhältnisse der letzten zwei Jahre nachweisen. So können die Arbeitslosenkassen die Rechtmässigkeit des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung überprüfen. Auch Zwischenverdienste müssen Versicherte offen legen.
Als ehemaliger Arbeitgebender sind Sie verpflichtet, die Arbeitgeberbescheinigung wahrheitsgetreu auszufüllen und den Stellensuchenden innerhalb einer Woche zuzustellen. Bei Fragen zum Formular wenden Sie sich an die Arbeitslosenkasse (PDF, 274 KB), die Ihr ehemaliger Mitarbeiter oder Ihre ehemalige Mitarbeiterin gewählt hat.
- Arbeitgeberbescheinigung (PDF, 2 Seiten, 621 KB)
- Arbeitgeberbescheinigung für Heimarbeitnehmer (PDF, 2 Seiten, 613 KB)
Zwischenverdienst
Arbeitgeber können Stellensuchende auch für eine beschränkte Zeit anstellen. Die RAV helfen Ihnen gerne dabei, geeignete neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.
Eine offene Stelle beim RAV melden
Auch für den Zwischenverdienst müssen Sie als Arbeitgeber ein Formular ausfüllen und dem Versicherten oder der Versicherten monatlich zukommen lassen
Bescheinigung über Zwischenverdienst (PDF, 2 Seiten, 167 KB)