Zuschüsse & Praktika
Das wichtigste Anliegen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ist die Eingliederung von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Ihnen als Arbeitgeber bieten wir verschiedene attraktive Angebote, wenn sie Stellensuchende befristet oder unbefristet einstellen.
Einarbeitungszuschüsse
Stellen Sie eine Person ein, die mit den technologischen Gegebenheiten in Ihrem Betrieb noch nicht vertraut oder schon älter ist und eine etwas längere Einarbeitungszeit als andere Arbeitnehmende braucht. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt während der Einarbeitung einen Teil der Lohnkosten. Das zuständige RAV gibt Ihnen gerne weiterführende Informationen.
Dokumente Einarbeitungszuschüsse
- Merkblatt Einarbeitungszuschüsse (PDF, 169 KB)
- Gesuch um Einarbeitungszuschüsse (PDF, 1 Seite, 67 KB)
- Folgendes Dokument können Sie auch als Worddokument bei Ihrem zuständigen RAV anfordern:
Einarbeitungsplan (PDF, 421 KB)
Muster Einarbeitungsplan (PDF, 54 KB) - Gerichtspraxis Einarbeitungszuschüsse:
Urteil VBE.2012.745 (PDF, 72 KB); Urteil VBE.2017.327 (PDF, 112 KB)
Ausbildungszuschüsse
Geben Sie einer Person, die 25 Jahre oder älter ist, die Chance, eine maximal dreijährige Lehre nachzuholen. Sie bezahlen einen Lehrlingslohn. Die Arbeitslosenversicherung stockt den Lohn auf maximal 3’500 Franken auf. Das zuständige RAV gibt Ihnen gerne weiterführende Informationen.
Das Programm "proBIP DUAL" unterstützt die RAV erfolgreich bei der Eignungsabklärung für Stellensuchende, die eine Lehre nachholen möchten. Hier finden Sie Informationen zum Programm und Filmporträts von Teilnehmenden:
proBIP DUAL
Dokumente Ausbildungszuschüsse
Berufspraktikum
Ermöglichen Sie jungen stellenlosen Lehr- oder Studienabgängerinnen und -abgängern ein Praktikum. Den gut ausgebildeten jungen Fachkräften fehlt häufig die praktische Erfahrung im Beruf. Die sechs Monate dauernden Praktikumseinsätze tragen dazu bei, diese Lücken zu füllen. Der Praktikumsbetrieb beteiligt sich mit 25 Prozent (mindestens 500 Franken) an den Taggeldkosten.
Ausbildungspraktikum
Geben Sie einer stellensuchenden Person die Chance, ein Ausbildungspraktikum zu absolvieren. Damit kann sie ihre beruflichen Kenntnisse vertiefen. Am Ende eines Ausbildungspraktikums erhalten die Teilnehmenden ein Zeugnis. Die Praktika dauern höchstens drei Monate. Für Sie als Arbeitgeber entstehen keine Kosten.
Welches RAV ist für Sie zuständig?
Bei Anfragen hilft Ihnen das für Sie zuständige regionale Arbeitsvermittlungszentrum gerne weiter. Finden Sie das zuständige RAV über Ihre Wohngemeinde:
"Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von Einarbeitungszuschüssen" (PDF, 1 Seite, 103 KB), Aargauer Wirtschaft 2013