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Personalabbau, Betriebsschliessung, Massenentlassung

Insolvenzentschädigung

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, erhalten die Arbeitnehmenden keinen Lohn mehr. Die Arbeitslosenversicherung kann den Betroffenen für eine gewisse Dauer in Form der Insolvenzentschädigung eine Überbrückung anbieten.

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Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sollten Sie in diesem Fall Ihre Mitarbeitenden auf die Leistungen der staatlichen Erwerbsausfallversicherung "Insolvenzentschädigung" hinweisen. Diese ersetzt den Mitarbeitenden das Einkommen für bereits geleistete Arbeit, falls der Arbeitgebende zahlungsunfähig wird. Es werden die offenen Löhne für maximal die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem versicherten Ereignis (zum Beispiel Konkurseröffnung) rückerstattet.