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Zuschüsse & Entschädigungen

Kurzarbeit

Betriebe können Kurzarbeit anmelden, wenn sie ausserordentliche Arbeitsausfälle erleiden. Dank Kurzarbeitsentschädigung können Arbeitsplätze erhalten werden. Im ersten Schritt müssen Betriebe die Kurzarbeit voranmelden, im zweiten Schritt reichen sie bei der gewählten Arbeitslosenkasse die Abrechnung ein, um die Entschädigung zu erhalten.

Wichtiger Hinweis zur Einreichung des Antrags auf Kurzarbeitsentschädigung

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung ausschliesslich über den Job-Room hochgeladen werden kann. Unterlagen, die per Post oder E-Mail eingereicht werden, können von der Arbeitslosenkasse nicht bearbeitet werden.

Für die Einreichung müssen Sie sich im Job-Room registrieren und ein Login erstellen.

Weitere Informationen zur Registrierung, sowie wichtige Formulare und Hinweise zur Kurzarbeitsentschädigung, finden Sie auf der Website arbeit.swiss.

Höhe der Kurzarbeitsentschädigung

© Maria Vaorin / photocase.com

Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80 Prozent der anrechenbaren Lohnkosten. Der maximal versicherte Verdienst liegt bei 148'200 Franken pro Jahr, respektive 12'350 Franken pro Monat.

Mehr zum Thema

Voranmeldung/Bewilligung:
Amtsstelle Arbeitslosenversicherung
Rain 53
5001 Aarau
Tel.: +41 (0)62 835 19 74
E-Mail: kurzarbeit@ag.ch

Telefonöffnungszeiten
Montag bis Freitag:
09.00-12.00 Uhr

Auszahlung/Abrechnung:
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau
Bahnhofstrasse 78
5001 Aarau
Tel.: +41 (0)62 835 17 68
E-Mail: alk19.kae@ag.ch

Telefonöffnungszeiten
Montag bis Mittwoch und Freitag:
09.00-12.00 Uhr
14.00-16.00 Uhr

Donnerstag:
14.00-16.00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG Art 31-41 (SR 837.0)