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Chronologie |
Entstehungszeitraum: | 1874 |
Grundlage Datierung: | Brandkataster |
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Typologie |
Objektart (Einzelobj./Teil Baugr./Baugr.): | Teil einer Baugruppe |
Weitere Teile der Baugruppe: | VIL926, VIL931, VIL941 |
Nutzung (Stufe 1): | Landwirtschaftliche Bauten |
Nutzungstyp (Stufe 2): | Scheune |
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Schutz / Status |
Status Bauinventar: | Neuaufnahme 2014 |
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Dokumentation |
Würdigung: | Zum Wohnhaus Erbsletstrasse 2 (Bauinventarobjekt VIL931) gehörende Stallscheune von 1874, welcher als schlichter Zweckbau aus Stein und Holz aufgeführt ist. Zusammen mit dem älteren Nachbargebäude Hauptstrasse 10 (Bauinventarobjekt VIL926) und einer zweiten, unmittelbar benachbarten Scheune (Bauinventarobjekte VIL941) ergibt sich eine intakte ländliche Baugruppe, die den östlichen Dorfeingang prägt.
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Bau- und Nutzungsgeschichte: | Gemäss Brandkataster wurde die Scheune 1874, also kurz nach Fertigstellung des Wohnhauses, durch Heinrich Hirt erbaut [1]. Zu einem späteren Zeitpunkt fand eine rückwärtige Erweiterung unter Schleppdach statt. |
Beschreibung: | Die Scheune steht, von der Hauptstrasse zurückversetzt, im rückwärtigen Bereich des Wohnhauses. Sie stösst stirnseitig hart an die Erbsletstrasse und bildet mit der gegenüberliegenden Scheune Vers.-Nr. 23 (Bauinventarobjekt VIL941) eine spannungsvolle Torsituation zum nördlich anschliessenden jüngeren Einfamilienhausquartier. Unter dem ausladenden, auf lange Büge abgestützten Satteldach birgt der schmale Baukörper Tenn, Stall und einen darüber liegenden Heuraum. Zwischen den massiven Giebelmauern ist das Gebäude als Ständerbau mit liegenden Füllungen im Stallbereich sowie vertikaler Bretterschalung im Heuraum aufgeführt [2].
Aktennotiz Besichtigung vom 21. Aug. 2017 (PR) Anlässlich einer Besichtigung mit Gemeindevertretern und den planenden Architekten musste festgestellt werden, dass sich die beiden aus Kalkbruchsteinen gefügten Giebelmauern in einer gefährlichen Schieflage befinden und somit eine ernst zu nehmende Einsturzgefahr des Gebäudes besteht. Von Seiten der Bauherrschaft wurden ingenieurtechnische Abklärungen vorgenommen; eine Stabilisierung der bestehenden Bruchsteinmauern wäre nur mit grossem Aufwand, mittels Einzug von massiven Betonelementen, möglich. Angesichts dieser Problematik einigte man sich auf eine partielle Erhaltung des Scheunengebäudes: Die Bruchsteinmauern können abgetragen und durch ein Einsteinmauerwerk neu aufgeführt werden. Das Ständergerüst der Scheune wird gerichtet. Bei einer geplanten Umnutzung soll die geschlossene Dachfläche erhalten bleiben. Die Nutzungsanordnung von Tenn, Stall und Heuraum soll an den traufseitigen Fassaden weiterhin ablesbar bleiben. Die rückwärtigen Schleppdachanbauten, welche nicht schutzwürdig waren, sind bereits entfernt worden. |
Anmerkungen: | [1] Brandkatastereintrag von 1874: Scheune aus Stein und Holz, mit Ziegeldach. [2] In der Grundanlage weist das Gebäude grosse Ähnlichkeit mit der 1878 datierten Scheune an der Mandacherstrasse (Bauinventarobjekt VIL921) auf, nur dass jene eine sorgfältig ausgestaltete Holzornamentik zeigt. |
Erwähnung in anderen Inventaren: | - Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS), nationale Bedeutung. |
Quellen: | -Staatsarchiv Aargau, CA.0001/0206-0208: Brandkataster Gemeinde Villigen 1850-1938. |
Reproduktionsbestimmungen: | © Kantonale Denkmalpflege Aargau |
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URL for this unit of description |
URL: | http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=121691 |
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