INV-AUW929D Grenzstein Stöckhof I, 18. Jh. (Dossier (Bauinventar))

Archive plan context


Identifikation

Signatur:INV-AUW929D
Signatur Archivplan:AUW929D
Titel:Grenzstein Stöckhof I
Ansichtsbild:
1/2
Bildlegende:Situation von Süden (2018)
Bezirk:Muri
Gemeinde:Auw
Ortsteil / Weiler / Flurname:Stöckhof
Adresse:Stöckhof, Kantonsgrenze zu Luzern
Parzellen-Nr.:688
Koordinate E:2667500
Koordinate N:1228447

Chronologie

Entstehungszeitraum:18th cent.
Grundlage Datierung:Schätzung

Typologie

Objektart (Einzelobj./Teil Baugr./Baugr.):Einzelobjekt
Nutzung (Stufe 1):Kleinbauten und -anlagen
Nutzungstyp (Stufe 2):Grenzstein

Dokumentation

Würdigung:Mindestens auf das 18. Jahrhundert zurückgehender Marchstein, welcher die Grenze zwischen den Freien Ämtern und dem luzernischen Gebiet bezeichnete. Auf dem spärlich besiedelten, von beiden Seiten her genutzten Kamm des Lindenbergs wurde erstmals 1551 die Landmarch zwischen dem luzernischen Amt Rothenburg und dem zu den Freien Ämtern gehörenden Amt Meienberg bereinigt. Der hier beschriebene Grenzstein liegt mitten auf dem freien Weidland vor dem Stöckhof neben dem heutigen Zaun. Der Kalksteinquader besitzt eine dachförmige Spitze mit Richtungskerbe. Die heute vom Terrain weitgehend verdeckten Seitenflächen tragen das Freiämter Wappen mit der Martersäule und sein Luzerner Pendant. Ob es sich um den 1551 gesetzten oder einen später erneuerten Stein handelt, ist nicht bekannt.
Bau- und Nutzungsgeschichte:Der Kamm des Lindenbergs war in früher Zeit eine von beiden Seiten genutzte Pufferzone, in der sich entsprechend oft Streitigkeiten um Weidgang oder Grenzverlauf einstellten [1]. Insbesondere galt dies für die auf gerodetem Land angelegten Einzelhöfe wie den Stöckhof oder die obere Illau, deren Zugehörigkeit zu einer der beiden Seiten oft uneindeutig war und erst mit sukzessiven Grenzbereinigungen präzisiert wurde. 1532 bestanden in diesem Bereich noch keine Grenzsteine, wie aus einer entsprechenden Anregung des Landvogts der Freien Ämter auf der Badener Tagsatzung geschlossen werden kann. Erst 1551 wurde die Grenze zwischen dem luzernischen Amt Rothenburg und den siebenörtigen Ämtern Richensee und Meienberg, die in diesem Abschnitt der heutigen Kantonsgrenze zwischen dem Aargau und Luzern entspricht, vermarcht und durch ein Schiedsgericht in Dietwil beurkundet. Dabei setzte man auch mehrere Grenzsteine in der unmittelbaren Umgebung der «Stöckenweyd».
Noch bis 1925 verlief die Grenze hart vor der Westfassade des Stöckhofs, wodurch das Hauptgebäude im Kanton Aargau, die 1924 erneuerte Scheune wie auch deren Vorgängerin aber im Kanton Luzern lagen (vgl. Siegfriedkarte 1880 in der Bilddokumentation). Um diese im Alltag unpraktische Situation zu bereinigen, wurde der Grenzverlauf damals mit dem Abtausch verschiedener kleinerer Landstücke bereinigt, so dass der Stöckhof ganz in den Aargau zu liegen kam (vgl. den Plan von 1925 in der Bilddokumentation). In der Willimatt und in der oberen Illau wurde die Grenze im selben Zeitraum hingegen zugunsten Luzerns verschoben.
Anmerkungen:[1] Geschichtliches nach Steigmeier 2000, S. 6-18.
[2] Vgl. Siegrist 1976, S. 192-196, hier S. 194.
Literatur:- Andreas Steigmeier, Stöckhof, Baden 2000.
- Jean Jacques Siegrist, Die Rechtsquellen des Kantons Aargau, Teil II, Bd. 8: Die Freien Ämter I, Aarau 1976, S. 192-196.
Quellen:- Vermessungsamt des Kantons Aargau: Punktprotokoll Hoheitsgrenzen, 2014, Punkt-Nr. 422303899.
Reproduktionsbestimmungen:© Kantonale Denkmalpflege Aargau
 

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URL:http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=134553
 

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