Ansichtsbild: |
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Typologie |
Nutzung (Stufe 1): | Profane Wohnbauten |
Nutzungstyp (Stufe 2): | Repräsentatives Wohnhaus, Villa |
Epoche / Baustil (Stufe 3): | Spätbarock |
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Schutz / Status |
Kantonale Unterschutzstellung (DSI): | 6/25/1949 |
Kategorie Inventar Kulturgüterschutz: | A (nationale Bedeutung) |
Kantonaler Schutzumfang: | Integral |
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Dokumentation |
Entstehungszeitraum: | 1731 - 1732 |
Bau- und Nutzungsgeschichte: | Erbaut 1731/32, Nordflügel (Teil Plüss) 1731/32 komplett neu errichtet, urspr. als Handelhaus; Südflügel (Teil Siegfried) 1732 unter teilw. Einbezug eines Vorgängerbaus (Ottimanen– oder Kunenhof) als Wohnhaus erstellt. Der Sennenhof entstand im Auftrag von Johann Adam Senn-Suter (1678–1749), der 1732, als der Sennenhof vollendet war, zum Schultheissen gewählt wurde. Senn verlegte seinen Wohn- und Geschäftssitz vermutlich noch in den 1720er Jahren in das Haus, das er von seinem Schwiegervater, Apotheker und Schultheiss Johann Suter (1648–1722), geerbt hatte, nämlich in den Kunenhof an der Hinteren Hauptgasse. Es handelte sich um das Gebäude, aus dem der Südflügel der nun Sennenhof genannten Liegenschaft hervorging. Die für städt. Verhältnisse ungew. straffe Form der repräsentative Anlage kam nicht von ungefähr. Bei der Planung des als Handelshaus vorges. Nordflügels, der von Grund auf neu errichtet werden sollte, wurde der Seckelmeister und nachm. Schultheiss Senn wird 1731 beim Rat mit der Bitte vorstellig, man möge ihm «wenige schritt von der gass oder allment ... gegen ein billichen bodenzins» zugestehen, um «solches in Regularität zu bringen». 1736 konnte Senn im Sennenhof-Nordflügel eine «Seidenmühle» einrichten und zum Antrieb des Wasserrades den Stadtbachs nutzen; für den Einbau seiner Seidenmühle erhielt er sogar ein paar Fuss Allmend zugestanden. 1749 Ummauerung der Gartenanlage auf der Südseite; 1753 Erstellung des gassenseitigen Bogengangs; um 1920 Bau der Loggia zum Garten vor dem Südflügel. |
Beschreibung: | Die beiden Gebäudeflügel sind an der Strassenfront durch einen eingeschoss. dreijochigen Bogengang mit Terrasse (1753) verbunden; den mit einer grossen Brunnenanlage ausgestatteten Hof dahinter schliessen rückwärtig Nebengebäude ab, deren Eingänge in den Ecken durch schräg gestellte Schwibbogendurchgänge zugänglich sind. Beide Hauptgebäude gefasst von gequaderten Ecklisenen. Im 1. und 2. Geschoss hohe Rechteckfenster, im 3. niedrige Stichbogenfenster mit Schlusssteinen, die Giebel jeweils durch ein Gurtgesims ausgeschieden; Régence-Fenstergitter. |
Literatur: | - Das Bürgerhaus im Kanton Aargau, Zürich 1924. |
Reproduktionsbestimmungen: | © Kantonale Denkmalpflege Aargau |
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URL for this unit of description |
URL: | http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=27744 |
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