Ansichtsbild: |
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Chronologie |
Entstehungszeitraum: | 1618 |
Grundlage Datierung: | Inschrift |
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Typologie |
Objektart (Einzelobj./Teil Baugr./Baugr.): | Einzelobjekt |
Nutzung (Stufe 1): | Kleinbauten und -anlagen |
Nutzungstyp (Stufe 2): | Grenzstein |
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Dokumentation |
Würdigung: | Dreiseitiger Grenzstein an der Landstrasse zwischen Wohlenschwil und Tägerig, der den südlichen Eckpunkt der zu Mellingen gehörenden Galgematt markiert. Der in das Jahr 1618 datierte Markstein entstammt der Zeit, als die Mellinger die Twingherren von Tägerig waren und die niedere Gerichtsbarkeit ausübten [1]. Die dem Städtchen zugewandte Seite trägt das skulptierte Mellinger Wappen mit der Kugel und der Initiale "M" für Mellingen. Analog ist die zweite Seite gestaltet, die sich nur durch den Buchstaben "T" für Tägerig sowie die darüber eingemeisselte Grenzsteinnummer "104" unterscheidet . Auf der dritten Fläche ist das Freiämter Wappen, die Martersäule Christi, dargestellt, da Tägerig im Bezirk Bremgarten liegt und damit zum Freiamt gehört. |
Anmerkungen: | [1] Die Stadt Mellingen erwarb die Twingherrschaft über Tägerig zuhanden ihres Spitals im Jahre 1543 und übte ihre Herrschaftsrechte bis zum Umsturz 1798 durch einen besonderen Gerichtsherrn aus, vgl. Felder 1967, S. 377. |
Literatur: | - Peter Felder, Die Kunstdenkmäler des des Kantons Aargau, Bd. 4, Basel 1967, S. 377. - Mellingen. Bilder einer aargauischen Kleinstadt, hg. v. Einwohnergemeinde Mellingen, Mellingen 1996, S. 122. |
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URL for this unit of description |
URL: | http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=41208 |
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