Ansichtsbild: |
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Chronologie |
Entstehungszeitraum: | before 1732 |
Grundlage Datierung: | Schätzung |
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Typologie |
Objektart (Einzelobj./Teil Baugr./Baugr.): | Einzelobjekt |
Nutzung (Stufe 1): | Kleinbauten und -anlagen |
Nutzungstyp (Stufe 2): | Grenzstein |
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Dokumentation |
Würdigung: | Der ehemalige Grenzstein aus der Bernerzeit stand einst als Nr.5 auf der Grenze zwischen Umiken und Villnachern. Von hier war er anlässlich einer neuen Landvermarkung entfernt worden und wurde zusammen mit dem ehemaligen Grenzstein Nr.6 (Bauinventarobjekt UMI904B) um 1990 nach der Restaurierung im Schalterraum der damaligen Post (Villnachernstr. 6) aufgestellt. Der in Muschelkalk gehauene Grenzstein zeigt auf der Umiker Seite das Wappen des Johannes Ignatius Wilhelm Freiherr von Gymnich. Dieser hatte als Komtur der Johanniter-Komturei von Leuggern die Herrschaft und die niedere Gerichtsbarkeit von Umiken inne (1398 bis 1798 bei der Johanniter-Komturei von Leuggern). Auf der Villnacher Seite finden sich das Wappen der Stadt Bern (oben), das Wappen von Hans Ludwig von Erlach (unten links) und das Wappen der Stadt Brugg. Der Grenzstein muss vor 1732 aufgestellt worden sein, denn bis zu diesem Zeitpunkt teilten sich in der Herrschaft Villnachern die Stadt Bern, Ludwig von Erlach und die Stadt Brugg in die niederen Gerichte. |
Literatur: | - Aargauer Tagblatt, 29.7.1988. |
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URL for this unit of description |
URL: | http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=45864 |
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