Ansichtsbild: |
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Objekt-Infos |
Autorschaft: | Hemmann, Franz Heinrich (1748-1849) |
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Typologie |
Nutzung (Stufe 1): | Öffentliche Bauten und Anlagen |
Nutzungstyp (Stufe 2): | Rathaus, Stadthaus |
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Schutz / Status |
Kantonale Unterschutzstellung (DSI): | 10/1/1945 |
Kategorie Inventar Kulturgüterschutz: | A (nationale Bedeutung) |
Kantonaler Schutzumfang: | Integral |
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Dokumentation |
Entstehungszeitraum: | 1826 - 1828 |
Bau- und Nutzungsgeschichte: | Die Baugeschichte des Grossratsgebäudes ist eng verknüpft mit derjenigen des Regierungsgebäudes (vgl. AAR009). Nachdem 1811 beschlossen worden war, den bestehenden Gasthof "zum Löwen" für die kantonalen Behörden zu erweitern, war für den Grossratssaal zunächst der neu zu errichtende Westflügel vorgesehen. Erst 1823 fiel der Entscheid, den Grossratssaal nicht im Regierungsgebäude unterzubringen, worauf man 1824 beschloss, auf der hinter diesem gelegenen Anhöhe ein eigenes Parlamentsgebäude zu errichten. 1826 konnte der Kanton von den zum Verkauf gedrängten vorherigen Besitzern das Bauland erwerben. Nachdem einige der bekanntesten Architekten der Nachbarkantone vergeblich angefragt worden waren, beauftragte man den Brugger Architekten Franz Heinrich Hemmann mit dem Entwurf. Unter der Leitung Hemmanns, dem noch während der Ausführung die Stelle des Kantonsbaumeisters übertragen wurde, wurde der Bau 1826-1828 realisiert. Die Ausstattung des Ratssaals wurde 1829 durch Dekorationsmaler Huber, Zürich und Gipser Rust vollendet, die Bibliothek ab 1830 eingerichtet und 1832 bezogen. 1856 liess man den Grossratssaal durch Dekorationsmaler G. Erber, Zürich, neu ausmalen, weil er nicht mehr dem Zeitgeschmack entsprach. 1868 und 1873/74 Reparaturen am Schieferdach, 1892 sowie 1913/14 Erneuerung des Blechdachs über dem Grossratssaal. 1916 Vergrösserung der Tribüne im Grossratssaal für die Vertreter der Presse. 1924 Aussenrenovation, 1926 Dachreparatur. 1945 Unterschutzstellung. 1961/62 Gesamtrestaurierung nach Verlegung der Kantonsbibliothek in den benachbarten Neubau und Neugestaltung des Grossratssaals (Kantonsbaumeister Karl Kaufmann, Innenarchitekten Nauer & Vogel, Zürich, unter Begleitung durch die Denkmalpflege). |
Beschreibung: | In Grundrisskonzeption, volumetrischem Aufbau und Fassadengliederung der sog. französischen Revolutionsarchitektur und der Karlsruher Bauschule Friedrich Weinbrenners verpflichtet, ist das Grossratsgebäude eines der Hauptwerke des Klassizismus im Aargau; zusammen mit dem Regierungsgebäude (vgl. AAR009) bildet es ein eindrückliches Ensemble. Es handelt sich um den ersten Rathausbau der Schweiz, welcher den herkömmlichen Typus des rechteckigen Ratssaals verlässt und dafür den seit der französischen Revolution aufgekommenen halbkreisförmigen Grundriss aufnimmt, eine Lösung, die schon 1798 bei der Einrichtung eines provisorischen helvetischen Parlamentssaals in Luzern vorgeschlagen worden war. Der auf stereometrische Grundformen reduzierte Bau gliedert sich in einen breiten zweigeschossigen Rechteckbau und den an der Rückseite halbkreisförmig vorspringenden Parlamentssaal; seine Fassaden sind in strengen und bewusst schmucklosen klassizistischen Formen gehalten. Ein hohes Sockelgeschoss aus nur leicht rustizierten Muschelkalkquadern fasst die beiden Volumen zusammen; darüber setzt ein hell verputztes Obergeschoss auf. Der Bau erhebt sich auf einer Terrasse, die über eine breite Treppe mit beidseitigen Quaderpodesten erreicht wird und richtet sich mit seiner Hauptfassade nach der vom Regierungsgebäude vorgegebenen Achse. Ein dreiachsiger, leicht überhöhter Mittelrisalit mit kurzer Freitreppe und Dreiecksgiebel öffnet sich im Erdgeschoss drei rahmenlose Rechteckportale; sein Obergeschoss zeigt durch ein Kämpfergesims verbundene Rundbogenfenster, die in gleicher Form am zylindrischen Volumen des Saalgebäudes wiederkehren. Den Rechteckbau deckt ein Walmdach (seit 1962 mit Ziegeldeckung), den Ratssaal ein fächerartig gerafftes, heute kupfernes Kegeldach. Im Inneren sind weitere fünf Treppenstufen zu überwinden, um zum Ratssaal zu gelangen, der seiner Bedeutung entsprechend leicht erhöht ist. Fünf im Halbkreis angeordnete Sitzreihen (bis 1961 umlaufende Bankreihen) bieten Platz für 200 Grossräte; im ersten Obergeschoss öffnet sich eine Publikumsgalerie. Der ehemals ausgemalte Saal zeigt sich seit 1962 in purifizierten Formen. |
Literatur: | - Der Aargau baut, 1963, S. 48-54. |
Reproduktionsbestimmungen: | © Kantonale Denkmalpflege Aargau |
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URL for this unit of description |
URL: | http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=19482 |
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