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Gerichte

Leitung und Aufsicht der Gerichte Kanton Aargau

Die Justizleitung, die Aufsichtskommission und die jeweilige gerichtliche Geschäftsleitung tragen die Verantwortung für die Leitung und Aufsicht der Gerichte des Kantons Aargau (GKA). Unterstützt vom Generalsekretariat gewährleisten sie gemeinsam die gerichtliche Selbstverwaltung (Gerichtsmanagement).

Hervorgehoben:Erreichbarkeit Gerichte

Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).

Gerichtsmanagement