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Zivilgericht

Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz (KEKA) ist im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sowohl die einzige kantonale Aufsichtsbehörde als auch gerichtliche Beschwerdeinstanz. Im Übrigen beurteilt sie als einzige kantonale Instanz Gesuche nach dem Haager Kindsentführungs-Übereinkommen.

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