Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz
Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz (KEKA) ist im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sowohl die einzige kantonale Aufsichtsbehörde als auch gerichtliche Beschwerdeinstanz. Im Übrigen beurteilt sie als einzige kantonale Instanz Gesuche nach dem Haager Kindsentführungs-Übereinkommen.