Hervorgehoben:Erreichbarkeit Gerichte
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission (SchKK) ist kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen. Sie ist in gesetzlicher Doppelfunktion Aufsichts- und Beschwerdeinstanz im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).