Aufgaben der Friedensrichterinnen und Friedensrichter
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter vermitteln als Schlichtungsbehörden in den meisten zivilrechtlichen Verfahren zwischen den Parteien. Möchte eine Person ein Verfahren einleiten, muss sie bei der Friedensrichterin oder dem Friedensrichter ein Schlichtungsgesuch einreichen. Zur Schlichtungsverhandlung müssen die Parteien persönlich erscheinen. Schliessen die Parteien einen Vergleich, wird das Verfahren damit beendet. Bei Nichteinigung stellt die Friedensrichterin oder der Friedensrichter der klagenden Partei die Klagebewilligung aus. Den genauen Ablauf finden Sie hier.