Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
Urteilsunfähige Personen in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen sind in besonderem Masse auf rechtlichen Schutz angewiesen. Das Erwachsenenschutzrecht sieht hierfür punktuelle Regelungen vor.
Urteilsunfähige Personen in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen sind in besonderem Masse auf rechtlichen Schutz angewiesen. Das Erwachsenenschutzrecht sieht hierfür punktuelle Regelungen vor.