Rechtliche Grundlagen
Die Staatskanzlei und die Gemeinden sind bei der Ausübung ihrer Arbeit an rechtliche Grundlagen gebunden. Bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen sind zudem die Weisungen und Kreisschreiben der Bundeskanzlei (Sektion politische Rechte) massgebend. Bei kantonalen Wahlen und Abstimmungen bilden die kantonalen Erlasse die Arbeitsgrundlage.